Ausländische Studenten dürfen Praktika in bestimmten Bereichen in China absolvieren
In der Vergangenheit durften ausländische Studenten mit einem F-oder X-Visum ein Praktikum in China absolvieren.
Nachdem die Verwaltungsvorschriften der Volksrepublik China für die Ein- und Ausreise von Ausländern jedoch am 1. September 2013 geändert wurden, wurden die ursprünglich für ausländische Studenten ausgestellten Visa für Praktika aufgehoben und es konnten keine spezielle Visa mehr für diesen Fall ausgestellt werden. Dies hatte zufolge, dass es für ausländische Studierende – abgesehen von wenigen Ausnahmen – nicht mehr möglich war, auf legale Weise Praktika in China zu absolvieren.
Im Jahr 2017 kündigte das Ministerium für öffentliche Sicherheit jedoch neue Richtlinien an. Diesen zufolge dürfen ausländische Studierende auf Einladung chinesischer Unternehmen in bestimmen Bereichen wie dem Zhongguancun Science Park in Peking, der Zhangjiang National Innovation Demonstration Zone sowie den Freihandelszonen von Shanghai, Fujian und Guangdong Praktika absolvieren. Dies wird vom Shanghai Exit and Entry Administration Bureau gegenwärtig akzeptiert. Dafür müssen sich ausländische Universitätsstudenten auf ein X-Visum (d.h. X1- oder X2-Visum) bewerben.
Auf ein X2-Visum kann dann der Vermerk Praktikum hinzugefügt werden. Ein X1-Visum kann in eine Student Residence Permit umgewandelt werden, die dann den Vermerk Praktikum enthält. Hierzu müssen verschiedene Bewerbungsunterlagen bei der ausländischen Universität eingereicht werden. Auf diese Weise können ausländische Studenten legal ein Praktikum in China absolvieren.
Horizons hilft Ihnen bei Fragen zu Praktika in China gerne weiter.